Ausserkraftsetzung Gebührenverordnung für die Feuerungskontrolle

  14.11.2024 Oberhofen, Oberhofen

Am 8. März 2023 hat der Grosse Rat des Kantons Bern die Änderung des Gesetzes zur Reinhaltung der Luft (Lufthygienegesetz, LHG; BSG 823.1) beschlossen. Diese Änderung betrifft insbesondere die Liberalisierung des Vollzugs im Bereich der Feuerungsanlagen, die mit Heizöl «Extra leicht» und Gas betrieben werden und eine Feuerungswärmeleistung bis zu einem Megawatt haben. Der Regierungsrat hat das Inkraftsetzungsdatum dieser Änderung auf 1. August 2025 festgelegt. Mit dieser Gesetzesänderung wird der Vollzug, der bisher in den Verantwortungsbereich der Gemeinden fiel, auf den Kanton übertragen. Dies bedeutet, dass die Kontrollen (einschliesslich Messung und Beurteilung) sowie die Sanierungsverfahren ab 1. August 2025 nicht mehr von den Gemeinden, sondern vom Kanton durchgeführt werden.

Die bestehende Gebührenverordnung für die Feuerungskontrollen der Gemeinde Oberhofen wird somit hinfällig. Anlässlich seiner Sitzung vom 30. Oktober 2024, hat der Gemeinderat daher die Aufhebung der Gebührenverordnung für die Feuerungskontrolle per 31. Juli 2025 genehmigt. Diese Aufhebung wird gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.


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