Beschlüsse des Stadtrates

  27.03.2025 Thun, Thun

Donnerstag, 20. März 2025, 17.15 Uhr,
Rathaus, Thun

1. Sachkommission Bau und Liegenschaften; Ersatzwahl für Natalie Althaus Spinnler (Grüne)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe b Stadtverfassung,

beschliesst: In die SAKO B+L wird als Mitglied anstelle von Natalie Althaus Spinnler (Grüne) per sofort gewählt: Iris Lauper (Grüne).

2. Sachkommission Finanzen Ressourcen Umwelt; Ersatzwahl für Roman Gugger (Grüne)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe b Stadtverfassung,

beschliesst:
1. In die Sachkommission Finanzen Ressourcen Umwelt wird als Mitglied anstelle von Roman Gugger (Grüne) per sofort gewählt: Malenka Schmutz (Grüne).
2. In die Sachkommission Bildung Sport Kultur wird als Mitglied anstelle von Malenka Schmutz (Grüne) per sofort gewählt: Noëmi Porfido (Grüne).

3. Budget- und Rechnungskommission; Ersatzwahl für Natalie Althaus Spinnler (Grüne)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe b Stadtverfassung in Verbindung mit Artikel 22 Absatz 1 des Geschäftsreglements des Stadtrates von Thun

beschliesst:
In die Budget- und Rechnungskommission BRK wird als Mitglied anstelle von Natalie Althaus (Vertreterin SAKO B+L) per sofort gewählt: Iris Lauper (Fraktion Grüne).

4. Kadettenkommission; Wahl von Sandro Badertscher (Parteilos) anstelle des zurückgetretenen Ronald Wyss (parteilos) Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 litera c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 12. Februar 2025,

beschliesst:
1. Von der Demission von Ronald Wyss per 31. Dezember 2024 wird Kenntnis genommen. Die in diesem Amt geleisteten Dienste werden bestens verdankt.
2. Als Ersatz für Ronald Wyss wird Sandro Badertscher, geb. 1980, von Eggiwil, wohnhaft Goldiwilstrasse 10, 3600 Thun, für den Sitz der Grünen als Mitglied in die Kadettenkommission gewählt, und zwar ab sofort und für den Rest der laufenden, am 31. Dezember 2026 endenden Amtsdauer.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

5. Stadträtliche Spezialkommission zur Behandlung der parlamentarischen Initiative PI 01/2024; Auflösung
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 35 Stadtverfassung,

beschliesst:
Die Spezialkommission zur Behandlung der parlamentarischen Initiative betreffend Stärkung der Thuner Volksschule und der Schulkommission (PI 01/2024) wird aufgelöst.

6. Aufsichtsstelle für Datenschutz; Kenntnisnahme des Tätigkeitsberichts 2024 des Datenschutzbeauftragten
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 15 Absatz 3 des Datenschutzreglements und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 26. Februar 2025, 

beschliesst: Der Tätigkeitsbericht 2024 des Datenschutzbeauftragten wird zur Kenntnis genommen.

7. Personalreglement der Stadt Thun vom 25. September 1997 (PR; SSG 153.01). Teilrevision 2025. Genehmigung und Inkraftsetzung per 1. Mai 2025

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 litera a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 22. Januar 2025,

beschliesst:
1. Genehmigung der Teilrevision des Personalreglements und Inkraftsetzung per 1. Mai 2025.
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

8. Lachenareal. Vorgehenskonzept und Kredit für partizipative Masterplanung; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine neue Ausgabe von Fr. 363 000.– für die Durchführung eines Partizipationsprozesses und für die Entwicklung eines Masterplans Lachenareal

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 litera a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 5. Februar 2025,

beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 363 000.– als neue Ausgaben zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 1412.5290.035 (Bilanzkonto 14290.10.01) für die partizipative Masterplanung Lachenareal.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

9. Burgerstrasse und General-Wille-Strasse, Sanierung und Ausbau. Nachkredit Bauprojekt und Bewilligung; Bewilligung eines Nachkredites in der Höhe von Fr. 130 000.– zum Verpflichtungskredit vom 18. November 2021 für die Projektierung und Bewilligung des Verkehrsinfrastrukturprojektes

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 68 Absatz 1 Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 26. Februar 2025,

beschliesst:
1. Bewilligung eines Nachkredites von Fr. 130 000.– zulasten der Investitionsrechnung als Infrastrukturprojekt, Verpflichtungskredit-Nr. 2512.5010.070 (Bilanzkonto 14010.01.01) für die Erarbeitung des Bauprojektes, der Strassen-Überbauungsordnung, der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Baubewilligungsverfahrens für die Strassensanierung und den Ausbau der Fuss- und Veloinfrastruktur auf der Burger- und General-Wille-Strasse.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

10. Postulat P 23/2024 betreffend Prüfung einer Änderung des Reglements über den Ausgleich von planungsbedingten Mehrwerten (Mehrwertausgleichsreglement, MWAR) – Ergänzung eines Minderwertausgleichs; Valentin Borter (SVP), Thomas Bieri (SVP), Mark van Wijk (FDP), Sandro Badertscher (Parteilos), Angelika Zimmermann (Die Mitte) vom 24. Oktober 2024; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.

11. Interpellation I 10/2024 betreffend Benachteiligungen im Mehrwertausgleichsreglement; Angelika Zimmermann (Die Mitte) vom 24. Oktober 2024; Beantwortung

Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.

12. Interpellation I 13/2024 betreffend Negativstrompreise der Energie Thun AG; Mark van Wijk (FDP), Valentin Borter (SVP), Fraktion FDP/Die Mitte vom 21. November 2024; Beantwortung

Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Artikel 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 bis 4 innert 10 Tage und für die Geschäfte 5 bis 12 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Das Geschäft 7, Ziffer 1 ist gemäss Artikel 38 Buchstabe a der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@ thun.ch).

Thun, 21. März 2025
Stadtkanzlei Thun


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote