Ergebnisse Ergänzungswahl für den Gemeinderat und Ersatzwahl Stadtpräsidium, zweiter Wahlgang vom 5. Juli

  09.07.2026 Thun

Am 5. Juli 2026 fand der zweite Wahlgang für die Ergänzungswahl eines Mitglieds des Gemeinderates und die Ersatzwahl des Stadtpräsidiums für den Rest der laufenden Legislatur (bis 31. Dezember 2026) im Majorzwahlverfahren statt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Wahlen, Abstimmungen sowie Beschlüsse und Verfügungen in Wahl- und Abstimmungssachen kann nach Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Beschwerden in Wahlsachen sowie gegen Vorbereitungshandlungen sind innert 10 Tagen, in Abstimmungssachen innert 30 Tagen, zu erheben. Die Frist beginnt für Abstimmungen und
Wahlen der Stimmberechtigten am Tag nach dem Urnengang zu laufen, in allen anderen Fällen am Tag nach der Veröffentlichung oder Eröffnung (Art. 41 VRPG).

Die Vizestadtschreiberin
Gabriela Meister


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