Ergänzungswahl Gemeinderat und Ersatzwahl Stadtpräsidium vom 14. Juni
23.04.2026 ThunBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Am Sonntag, 14. Juni, wählen die Thuner Stimmberechtigten ein Mitglied des Gemeinderates und das Stadtpräsidium, da der amtierende Stadtpräsident Raphael Lanz am 29. März 2026 in den Regierungsrat gewählt wurde. Die Wahlen erfolgen im Majorzwahlverfahren. Die Stimmabgabe erfolgt gemäss den Unterlagen, welche den in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten bis spätestens 23. Mai 2026 zugestellt werden.
Wahlvorschläge
Die nachfolgend aufgeführten Wahlvorschläge sind fristgerecht und vollständig eingereicht worden.
Ergänzungswahl für ein Mitglied des Gemeinderates
– Valentin Borter (SVP), Unternehmer, Wirtschaftsjurist MSc, Jahrgang 1995, Thun
– Claudius Domeyer (SP), dipl. Pflegefachmann MAS, dipl. Dozent, Jahrgang 1985, Thun
– Simone Rosser (Grüne), Grafikerin EFZ, Jahrgang 1995, Thun
Ersatzwahl für das Stadtpräsidium
– Katharina Ali-Oesch (SP), Vizestadtpräsidentin/Gemeinderätin, Lehrerin, Jahrgang 1970, Thun
– Andrea de Meuron (Grüne), Gemeinderätin, Unternehmerin, Jahrgang 1973, Thun
– Eveline Salzmann (SVP), Gemeinderätin, Rechtsanwältin, Jahrgang 1974, Thun
Die Originale der Wahlvorschläge liegen bis zum Wahltag in der Stadtkanzlei, Rathausplatz 1, Thun, öffentlich auf und können zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Stimmrecht
Personen die am Abstimmungs- oder Wahltag das Stimmrechtsalter erreicht und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben, sind im Stimmregister einzutragen. Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.
Abstimmungs-/Wahlmaterial
Das Abstimmungs- und Wahlmaterial wird den Stimmberechtigten bis spätestens Samstag, 23. Mai, per Post zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust des Materials kann dieses bis Freitag, 12. Juni, 16.00 Uhr, gegen Vorweisung eines Personalausweises und gegen Quittung persönlich bei den Einwohnerdiensten, Thunerhof, Hofstettenstrasse 14, Thun, nachgefordert werden.
Stimmregister
Begehren um Eintragung oder Berichtigung des Stimmregisters sind bis Dienstag, 9. Juni, 17.00 Uhr, bei den Einwohnerdiensten, Thunerhof, Hofstettenstrasse 14, Thun, einzureichen.
Publikation Abstimmungsergebnis
Die amtliche Publikation des Abstimmungsergebnisses erfolgt Donnerstag, 18. Juni, im Thuner Amtsanzeiger.
Zweite Wahlgänge
Allfällige zweite Wahlgänge (Stichwahlen) sind auf Sonntag, 5. Juli, festgelegt worden. Das Wahlmaterial wird spätestens 10 Tage vor dem Wahltag zugestellt.
Weitere Vorlagen
Am 14. Juni findet nebst den Ergänzungs- und Ersatzwahlen die Abstimmung über die folgenden Vorlagen statt:
Bund
– Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»
– Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG)
Kanton
– Projektierungskredit für das Kunstmuseum
Bern (Sanierung und Ersatzneubau)
Rechtsmittelbelehrung
Gegen Wahlen, Abstimmungen sowie Beschlüsse und Verfügungen in Wahl- und Abstimmungssachen kann nach Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Beschwerden in Wahlsachen sowie gegen Vorbereitungshandlungen sind innert 10 Tagen, in Abstimmungssachen innert 30 Tagen, zu erheben. Die Frist beginnt für Abstimmungen und Wahlen der Stimmberechtigten am Tag nach dem Urnengang zu laufen, in allen anderen Fällen am Tag nach der Veröffentlichung oder Eröffnung (Art. 41 VRPG).
Der Gemeinderat der Stadt Thun
