Erwahrung Ergebnis Ersatzwahl Gemeinderat
15.05.2026 Oberhofen(Amtsdauer 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028); Proporz
Nach der Demission von Gemeinderätin Priska Bühler (SP Oberhofen) per 31. Dezember 2026, hat die SP Oberhofen aufgrund der Ergebnisse der Gemeinderatswahlen vom 27. Oktober 2024 den Anspruch auf diesen freiwerdenden Sitz.
Gemäss Art. 70 Abs. 3 Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR) der Einwohnergemeinde Oberhofen rückt die Ersatzkandidatin oder der Ersatzkandidat derjenigen Liste, welcher die oder der Ausgeschiedene angehört, als Mitglied des Gemeinderats nach.
Die Liste der SP für die Wahlen vom 27. Oktober 2024 enthielt keine weiteren Wahlvorschläge.
Bei Fehlen von Ersatzleuten findet gemäss Art. 71 Abs. 1 WAR eine Ergänzungswahl statt.
Die SP Oberhofen hat hierzu fristgerecht einen gültigen Wahlvorschlag eingereicht und Daniel Haldi zur Wahl vorgeschlagen.
Nach Art. 71 Abs. 3 WAR wurde demnach als Gemeinderat für die Restdauer der Legislaturperiode 2025–2028 ab 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028 durch den Gemeinderat am 1. April 2026 als gewählt erklärt:
Daniel Haldi, SP Oberhofen, 1972,
Burghaldenstrasse 6, 3653 Oberhofen
Die Beschwerdefrist zur Ersatzwahl in den Gemeinderat ist am 13. April 2026 unbenützt abgelaufen.
Der Gemeinderat hat das Ergebnis an seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 erwahrt und die Wahl von Daniel Haldi, SP Oberhofen, 1972, Betriebsökonom FH, EMBA, Burghaldenstrasse 6, 3653 Oberhofen, in den Gemeinderat für die restliche Amtsdauer 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028 als rechtskräftig erklärt.
Oberhofen, 15. Mai 2026
Der Gemeinderat
