Gemeindeurnenabstimmung vom 18. Mai

  10.04.2025 Oberhofen, Oberhofen

An der Urnenabstimmung vom Sonntag, 18. Mai, werden die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten über folgende Vorlage zu befinden haben:

1. Genehmigung des Verpflichtungskredits über Fr. 1 470 000.–für die Sanierung des Schulhauses Seeplatz

Allgemeine Hinweise
Abstimmungslokal
Gemeindeverwaltung, Schoren 1,
3653 Oberhofen

Abstimmungsmaterial
Den Stimmberechtigten wird das amtliche Abstimmungsmaterial für die Gemeindeurnenabstimmung spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust kann ein Doppel bis spätestens Freitag, 16. Mai, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, nachgefordert werden.

Auflage
Die Akten für die Gemeindeabstimmung liegen 30 Tage vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, öffentlich auf. Sie sind auch online unter www.oberhofen.chabrufbar.

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, seit drei Monaten in der Gemeinde Oberhofen wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.

Stimmabgabe
– Während den Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
– Briefkasten der Gemeindeverwaltung (letzte Leerung: Sonntag, 18. Mai, 10.00 Uhr)
– Während den Urnenöffnungszeiten am Abstimmungssonntag, 18. Mai, 10.00 bis 12.00 Uhr
Der Gemeinderat


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