Genehmigung Teilrevision Personalreglement per 1. Juli 2026; Referendumsfrist

  04.06.2026 Oberhofen

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2026 die Teilrevision des Personalreglements (Verlängerung Kündigungsfrist für Schlüsselfunktionen; Anpassung Gehaltsklassentabellen inkl. Einstufungen Gemeinderat gem. kant. Vorgaben infolge Teilrevision kant. Personalverordnung) unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Art. 46 lit. a Organisationsreglement der Gemeinde Oberhofen vom 1. Januar 2023 (OgR) per 1. Juli 2026 beschlossen.

Gemäss Art. 37 OgR wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das teilrevidierte Personalreglement kann am Schalter der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen und bezogen werden. Es ist auch auf der Website unter der Rubrik «Aktuell» einsehbar (öffentliche Auflage).

Gemäss Art. 36 OgR können mindestens 4% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderates unterschriftlich verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist. Einreichestelle ist die Gemeindeschreiberei Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen.
Die Referendumsfrist läuft bis 6. Juli. Die Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften nach Art. 36 OgR beträgt 74 (4% der aktuell etwa 1850 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten).

Oberhofen, 4. Juni 2026
Der Gemeinderat


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