Kandidatur des Gemeindepräsidenten für die Wiederwahl

  24.04.2025 Uttigen, Uttigen

Am 30. November finden die Gemeindewahlen für die kommende Legislatur 2026 – 2029 statt. Gemäss Artikel 4 des Organisationsreglements der Gemeinde Uttigen (OgR) wählen die Stimmberechtigten im Majorzwahlverfahren den Gemeinde- und Gemeinderatspräsidenten in einer Person.

Gestützt auf Art. 86 OgR kann das Gemeindepräsidium bei Wiederwahlen auch in stiller Wahl bestätigt werden. Der Gemeinderat hat dies den Stimmberechtigten 7 Monate vor Ablauf der Amtsdauer durch Publikation im Thuner Amtsanzeiger bekanntzugeben. Wird innert 10 Tagen nach Erscheinen der Publikation von mindestens dem zehnten Teil der Stimmberechtigten kein Begehren für eine Urnenwahl des Gemeindepräsidiums gestellt, so bestätigt der Gemeinderat den vorgeschlagenen, aktuellen Amtsinhaber in stiller Wahl.

Der Gemeinderat gibt hiermit bekannt, dass der amtierende Gemeindepräsident, Herr Beat Jakob Fischer, SVP, sich für die nächste Amtsperiode 2026 – 2029 zur Wiederwahl stellt.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde erhalten hiermit die Gelegenheit, innert 10 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein Begehren für die Anordnung einer Urnenwahl des Gemeindepräsidiums zu stellen. Dieses Begehren ist schriftlich einzureichen und muss von mindestens 10% der Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Der Gemeindeschreiber steht für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Der Gemeinderat


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