Kommissionswahlen gemäss Gemeindeordnung (GO) Art. 60

  24.10.2024 Sigriswil, Sigriswil

Gestützt auf Art. 60 der Gemeindeordnung 2021 wählt der Gemeinderat im Januar 2025 für eine einheitliche Amtsdauer von 4 Kalenderjahren die folgenden Kommissionen:

4 Mitglieder der Bildungs- Kultur und Sportkommission
4 Mitglieder der Finanzkommission
4 Mitglieder der Infrastrukturkommission
4 Mitglieder der Sicherheitskommission
4 Mitglieder der Sozialkommission
2 Mitglieder der Betriebskommission Forst

Die Wahlvorschläge sind bis Dienstag, 10. Dezember, 11.30 Uhr, einzureichen und müssen zu diesem Zeitpunkt im Besitze der Gemeindeschreiberei Sigriswil sein. Das Vorschlagsrecht steht den Ortschaften, politischen Parteien und weiteren Gruppierungen zu. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 5 in der Einwohnergemeinde Sigriswil stimmberechtigten Personen unterschrieben sein und am Kopf, zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen, eine auf seine Herkunft hinweisende Bezeichnung tragen (Ortschaft, Partei, Wählergruppe, usw.).

Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen mit den folgenden Angaben gemeldet werden:

Name, Vorname, Jahrgang, Berufsbezeichnung und Ortschaft. Im Weiteren ist der Vermerk «bisher» bzw. «neu» anzubringen.

Die Vorschläge können so viele Namen wählbarer Personen enthalten wie Sitze zu vergeben sind.

Minderheitenschutz
Die Bestimmungen über den Minderheitenschutz werden gemäss Gemeindegesetz und Gemeindeverordnung angewendet.

Sigriswil, 18. Oktober 2024
Die Einwohnergemeinde


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