Kreditabrechnung mit fakultativem Referendum
13.11.2025 AmsoldingenStrassenentwässerung Tannackerweg; Sofortmassnahmen und Planung Ausführungskonzept
Aufgrund von regelmässigen Überflutungen an der Hurschgasse 11 von Seite Tannackerweg, wurden in den Jahren 2022 – 2025 diverse Massnahmen und Planungen zur Problemlösung getroffen.
Der Gemeinderat hat hierzu über die 4 Jahre insgesamt einen Kredit in der Höhe von Fr. 49 800.– gesprochen, welcher um Fr. 3847.45 überschritten wurde. Ein Starkregenfall im August 2025 hat gezeigt, dass die getroffenen Massnahmen nicht ausreichen und eine ganzheitliche Anpassung der Gemeindestrasse nötig ist. Aufgrund dessen wird der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2025 ein Ausführungskredit zur Anpassung der Gemeindestrasse Tannackerweg/ Hurschgasse unterbreitet. Im Sinne der Transparenz wird der bisherige Kredit vorgängig abgerechnet.
Projekt
Strassenentwässerung Tannackerweg;
Sofortmassnahmen und Planung Ausführungskonzept
Finanzkompetenz
Gemeinderat (mit fakultativem Referendum für Abrechnung)
Kreditbeschluss
GRB vom 27. Februar 2023, 26. Juni 2023 und 4. September 2023
Bewilligter Bruttokredit
Fr. 49 800.–
Ausgaben
Fr. 53 647.45
Kreditüberschreitung
Fr. 3847.45 (7.7%)
Subventionen
Keine
Nettobelastung
Fr. 53 647.45
Folgekosten zulasten der Erfolgsrechnung
Die Abschreibungsdauer beträgt 20 Jahre. Somit wird die Erfolgsrechnung des allgemeinen Haushalts mit jährlich Fr. 2683.– belastet.
Die Kreditüberschreitung ist v.a. mit einem hohen Koordinationsaufwand des externen Bauverwalters zu begründen. Auch die Aufarbeitung der privaten Massnahmen hat viel Zeit in Anspruch genommen. Grundsätzlich sind Mehraufwendungen mittels Nachkredit zu beschliessen, bevor die Leistung bestellt/erbracht wird. Aufgrund der Abhängigkeiten mit den Regenereignissen war jedoch jeweils ein proaktives Handeln nötig.
Der Gemeinderat hat die vorliegende Kreditabrechnung an seiner Sitzung vom 3. November 2025 genehmigt.
Mit Ausgaben in der Höhe von Fr. 53 647.45 hat der Gemeinderat seine Finanzkompetenz von Fr. 50 000.– überschritten. Aus diesem Grund wird die Kreditabrechnung mit der Möglichkeit, das fakultative Referendum zu ergreifen, hiermit öffentlich zur Kenntnis gebracht.
Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (Art. 24 ff., Gemeindeordnung Amsoldingen) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen diese Kreditabrechnung das Referendum ergreifen, d.h. die Behandlung dieses Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.
Referendumsfrist:
14. November bis 15. Dezember
Einreichungsstelle:
Gemeindeverwaltung Amsoldingen,
Dorfstrasse 35, 3633 Amsoldingen
Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Der Gemeinderat
