Richterliches Verbot
17.07.2019 VerboteDer Eigentümer der Grundstücke Amsoldingen-Grundbuchblatt Nr. 226, 305, 307, 311, 608, 609, 610 und Stocken-Höfen-Grundbuchblatt Nr. 214, 653, 654, 657, 658 und Uebeschi-Grundbuchblatt Nr. 170, Wolfgang Hegner, lässt hiermit seine Liegenschaften gegen jegliche Besitzesstörung durch unberechtigte Personen gerichtlich mit Verbot belegen. Verboten ist das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze und dgl. Verboten ist insbesondere auch das unberechtigte Fischen und Krebsen, das Baden und Schifffahren im Amsoldinger- und Uebeschisee sowie in den übrigen Gewässern der obgenannten Parzellen.
Eine Widerhandlung wird auf Antrag mit Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.
Das Verbot ist unbefristet.
Eltern, Pflegeeltern und Vormünder werden für ihre Kinder, Pflegekinder und Mündel haftbar gemacht.
Für Unfälle, welche durch Missachtung dieses Verbotes entstehen, wird jede Haftung des Eigentümers abgelehnt.
Thun, 17. April 2019
Der Eigentümer: sig. Wolfgang Hegner, vertreten durch Fürsprecher und Notar Eric von Graffenried
Richterlich bewilligt: Thun, 2. Juli 2019
Regionalgericht Oberland Der Gerichtspräsident: sig. Zbinden
Art. 260 Abs. 2 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.