Zurückschneiden der Bäume, Grünhecken und Sträucher
21.08.2025 ReutigenDie Eigentümerinnen und Eigentümer von Privatparzellen sowie Strassenanstösser und -anstösserinnen werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Bestimmungen zu beachten:
Bäume, Sträucher und Pflanzungen, welche
– zu nahe an Strassen stehen,
– in den Strassen- und Trottoirraum hineinragen,
– die Signalisationen und Strassenbeleuchtungen abdecken oder mangelnde Übersicht bei Strassenverzweigungen verursachen
gefährden die Verkehrsteilnehmenden. Spezielle Gefahr besteht für Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zusätzlich werden die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten erschwert oder verunmöglicht.
Zur Verhinderung von Verkehrs- und sonstigen Gefährdungen schreibt das kantonale Strassenrecht unter anderem vor (vgl. Strassengesetz Art. 73 Abs. 1, Art. 74 Bst. B, Art. 83, Art. 84 Abs. 2, Art. 93; Strassenverordnung Art. 57):
– Bäume, Hecken, Sträucher und dergleichen bis zu einer Höhe von 1.20 m müssen seitlich einen Abstand von mindestens 50 cm zum Fahrbahnrand haben.
– Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Fuss-, Gehund Radwegen muss in der Regel eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. Diese Höhen müssen insbesondere auch bei Schneelast eingehalten werden.
– Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen darf nicht beeinträchtigt werden.
– Signalisationen und Verkehrsspiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben.
Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und besonders in der Nacht mehr Sicherheit für alle.
Aufforderung: Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis spätestens 20. September auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Wird der Aufforderung bis zu diesem Datum nicht Folge geleistet, wird die Gemeinde die Arbeiten auf Kosten der betroffenen Eigentümer ausführen lassen (Ersatzvornahme).
Für allfällige Fragen wenden Sie sich an die Bauverwaltung Reutigen, Tel. 033 657 80 15.
Hinweis: Das Grünmaterial kann gemäss Abfallkalender der Gemeinde Reutigen kostenlos oder bei der AVAG Entsorgungs- und Recyclingstation Wimmis oder Thun gegen Gebühr entsorgt werden. Es ist verboten, Grünmaterial in Wäldern, an Flüssen oder Bächen und nicht bewilligten Plätzen zu deponieren. Noch besser: Kompostieren Sie selbst!
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis und die Mithilfe. Die Bauverwaltung