Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümer des Marinahauses, Staatsstrasse 138, Hünibach, lassen hiermit ihr Grundstück und die sich darauf befindlichen Gebäude, Parkplätze, Wege und anderen Anlagen gegen jede unbefugte Besitzesstörung oder Beschädigung mit einem Verbot belegen unter Androhung einer Busse bis zu Fr. 1000.– nebst allfälliger Schadenersatzforderungen.