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Verbote

Publikationen 294 Publikationen
Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 925 lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.Verboten sind insbesondere jegliches unbefugte Betreten, Verunreinigen, Überqueren von Grünflächen, Befahren, Ab ...
06.01.2021
Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 925 lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
06.01.2021
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstückes Steffisburg-Gbbl. Nr. 3351 lässt diese gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.Verboten sind namentlich das unbefugte Betreten und Befahren der Grundstücke sowie das unberechtigte Abstellen und Parkieren von Fahrzeugen oder Gegenständ ...
16.12.2020
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstückes Steffisburg-Gbbl. Nr. 3351 lässt diese gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.Verboten sind namentlich das unbefugte Betreten und Befahren der Grundstücke sowie das unberechtigte Abstellen und Parkieren von Fahrzeugen oder Gegenständen aller Art. Ausgenommen ist das Parkieren von Fahrzeugen innerhalb der markierten Parkfelder gegen Entrichtung der Parkgebühr durch berechtigte Personen. Die Parkpl&#22…
16.12.2020
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Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 1706 (Scheffelweg 2, 4 und Länggasse 25a, Thun) lässt dasselbe gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit Verbot belegen.Verboten ist das unbefugte Befahren des Grundstücks sowie das Parkieren und auch das kurzfristige, unbe ...
09.12.2020
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 1706 (Scheffelweg 2, 4 und Länggasse 25a, Thun) lässt dasselbe gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit Verbot belegen.
09.12.2020
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchamt Nr. 439 lässt dasselbe gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit Verbot belegen.Verboten ist das unbefugte Befahren des Grundstücks sowie das Parkieren und auch das kurzfristige, unbefugte Abstellen von Personenwagen, Lastwagen, K ...
25.11.2020
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Liegenschaften Molkereiweg 3 und Aarestrasse 40, 3600 Thun (Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 520 und 1688) lässt hiermit ihre Grundstücke gegen jede Besitzesstörung durch unbefugte Personen mit gerichtlichem Verbot belegen.Untersagt sind insbesondere das unbefugte Betreten und Be ...
25.11.2020
Verbote
Gerichtliches Verbot Kirchgemeinde Amsoldingen
Die Eigentümerin des Grundstücks Amsoldingen-Grundbuchblatt Nr. 435, lässt hiermit das Parkieren von Fahrzeugen auf dem Parkplatz sowie auf der Wiese entlang des Seegässlis wie folgt mir Verbot belegen:
25.11.2020
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Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Liegenschaften Molkereiweg 3 und Aarestrasse 40, 3600 Thun (Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 520 und 1688) lässt hiermit ihre Grundstücke gegen jede Besitzesstörung durch unbefugte Personen mit gerichtlichem Verbot belegen.
25.11.2020
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Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchamt Nr. 439 lässt dasselbe gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit Verbot belegen.
25.11.2020
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks GBB-Nr. 515 (Schlössli) in Oberhofen am Thunersee, lässt hiermit das Grundstück gegen unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen irgendwelcher Art durch Unberechtigte mit einem gerichtlichen Verbot belegen.Das Verbot gilt unbefristet.Widerhandlungen werden gem? ...
04.11.2020
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümer der Liegenschaft Haltli, 8, 3632 Oberstocken, Stocken-Höfen 2 (Oberstocken)-Grundbuchblatt Nr. 182, lassen hiermit ihr gesamtes Grundstück und die sich darauf befindenden Gebäude gegen jede unbefugte Besitzesstörung oder Beschädigung richterlich mit einem Verbot belegen.Verb ...
04.11.2020
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks GBB-Nr. 515 (Schlössli) in Oberhofen am Thunersee, lässt hiermit das Grundstück gegen unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen irgendwelcher Art durch Unberechtigte mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
04.11.2020
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümer der Liegenschaft Haltli, 8, 3632 Oberstocken, Stocken-Höfen 2 (Oberstocken)-Grundbuchblatt Nr. 182, lassen hiermit ihr gesamtes Grundstück und die sich darauf befindenden Gebäude gegen jede unbefugte Besitzesstörung oder Beschädigung richterlich mit einem Verbot belegen.
04.11.2020
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstückes Sigriswil-Grundbuchamt Nr. 3297, Seestrasse 301, 3658 Merligen, lässt hiermit das Grundstück gegen unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen irgendwelcher Art durch Unberechtigte mit einem gerichtlichen Verbot belegen. Vom Verbot ausgenommen sind die Hotelgäste.D ...
14.10.2020
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstückes Sigriswil-Grundbuchamt Nr. 1379 und 1431, Innerdorfstrasse 12, 3658 Merligen, lässt hiermit das Grundstück gegen unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen irgendwelcher Art durch Unberechtigte mit einem gerichtlichen Verbot belegen. Vom Verbot ausgenommen sind die Hot ...
14.10.2020
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstückes Sigriswil-Grundbuchamt Nr. 3296, Seestrasse 300 / 302, 3658 Merligen, lässt hiermit das Grundstück gegen unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen irgendwelcher Art durch Unberechtigte mit einem gerichtlichen Verbot belegen. Vom Verbot ausgenommen sind die Hotelgäste ...
14.10.2020
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstückes Sigriswil-Grundbuchamt Nr. 1379 und 1431, Innerdorfstrasse 12, 3658 Merligen, lässt hiermit das Grundstück gegen unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen irgendwelcher Art durch Unberechtigte mit einem gerichtlichen Verbot belegen. Vom Verbot ausgenommen sind die Hotelgäste.
14.10.2020
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstückes Sigriswil-Grundbuchamt Nr. 3296, Seestrasse 300 / 302, 3658 Merligen, lässt hiermit das Grundstück gegen unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen irgendwelcher Art durch Unberechtigte mit einem gerichtlichen Verbot belegen. Vom Verbot ausgenommen sind die Hotelgäste. Das Verbot gilt unbefristet.
14.10.2020