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Verbote

Publikationen 304 Publikationen
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke Stationsstrasse 10 / 12 / 14, 3626 Hünibach; Hilterfingen-Gbbl-Nrn. 1420-1–1420-13, lassen hiermit ihre Grundstücke gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.
04.08.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstücks Sigriswil-Gbbl. Nr. 1482 lässt hiermit das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
04.08.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke Thun 1 (Thun)-Gbbl.-Nr. 2550, 2542, 1876, 4992, 692, 693, 823, 1389 und 2931 sowie Thun 2 (Strättligen)-Gbbl.-Nr. 2280, 1330, 2234, 1264, 1503 und 3985, lässt hiermit ihre Grundstücke gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.Verbote ...
28.07.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke Thun 1 (Thun)-Gbbl.-Nr. 2550, 2542, 1876, 4992, 692, 693, 823, 1389 und 2931 sowie Thun 2 (Strättligen)-Gbbl.-Nr. 2280, 1330, 2234, 1264, 1503 und 3985, lässt hiermit ihre Grundstücke gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
28.07.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Steffisburg 1 / 1909 (mit den Garagengebäuden Gummweg 98/100 und der Nebenbaute Gummweg 98a), lässt hiermit ihr gesamtes Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.Verboten ist insbesondere– Das Abstellen oder Parkieren v ...
14.07.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Steffisburg 1 / 1909 (mit den Garagengebäuden Gummweg 98/100 und der Nebenbaute Gummweg 98a), lässt hiermit ihr gesamtes Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.
14.07.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 611 (Eisenbahnstrasse 71, 71a, 71b, 71c, 71d, 71e, 71f, 71g, Lindeneggweg 21, 21a), lässt dieses gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit Verbot belegen.Verboten sind insbesondere das unberechtigte Betreten und Befahren des G ...
07.07.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 611 (Eisenbahnstrasse 71, 71a, 71b, 71c, 71d, 71e, 71f, 71g, Lindeneggweg 21, 21a), lässt dieses gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit Verbot belegen.
07.07.2021 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Liegenschaft Gwattstrasse 22–28, 3604 Thun, Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 940, lässt hiermit ihr gesamtes Grundstück und die sich darauf befindenden Gebäude gegen jede unbefugte Besitzesstörung oder Beschädigung richterlich mit einem Verbot belegen.Verbote ...
16.06.2021 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Liegenschaft Gwattstrasse 22–28, 3604 Thun, Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 940, lässt hiermit ihr gesamtes Grundstück und die sich darauf befindenden Gebäude gegen jede unbefugte Besitzesstörung oder Beschädigung richterlich mit einem Verbot belegen.
16.06.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Sigriswil Grundbuchblatt Nr. 275, lässt dieses hiermit mit einem gerichtlichen Verbot belegen.Verboten ist insbesondere das unbefugte Befahren, Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen jeder Art, die Ablagerung von Materialien jeglicher Art, Verunreinigungen, Ca ...
28.04.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Sigriswil Grundbuchblatt Nr. 275, lässt dieses hiermit mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
28.04.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 5009, lassen hiermit auf ihrem Grundstück das unbefugte Begehen, Befahren, Parkieren sowie das Abstellen von Fahrzeugen oder Gegenständen aller Art richterlich verbieten.Bestehende Rechte Dritter sind von diesem Verbot nicht betr ...
07.04.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 1090, lassen hiermit auf ihrem Grundstück das unbefugte Begehen, Befahren, Parkieren sowie das Abstellen von Fahrzeugen oder Gegenständen aller Art richterlich verbieten.Bestehende Rechte Dritter sind von diesem Verbot nicht betr ...
07.04.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 1090, lassen hiermit auf ihrem Grundstück das unbefugte Begehen, Befahren, Parkieren sowie das Abstellen von Fahrzeugen oder Gegenständen aller Art richterlich verbieten.
07.04.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 5009, lassen hiermit auf ihrem Grundstück das unbefugte Begehen, Befahren, Parkieren sowie das Abstellen von Fahrzeugen oder Gegenständen aller Art richterlich verbieten.
07.04.2021 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerschaft des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 5129, bestehend aus der Liegenschaft Scherzligweg 4 und der dazugehörenden Wege, Plätze und Anlagen, lässt diese Liegenschaften gegen jedes unbefugte Betreten, Befahren, Verunreinigen und überhaupt gegen jede Besitzesstörun ...
24.03.2021 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Unterlangenegg-Grundbuchblatt Nr. 764 lassen hiermit das genannte Grundstück (Einstellhalle, Einfahrt und Grünfläche) gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.Verboten ist insbesondere das unbefugte Parkieren und widerrechtliche Abste ...
24.03.2021 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Unterlangenegg-Grundbuchblatt Nr. 764 lassen hiermit das genannte Grundstück (Einstellhalle, Einfahrt und Grünfläche) gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
24.03.2021 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerschaft des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 5129, bestehend aus der Liegenschaft Scherzligweg 4 und der dazugehörenden Wege, Plätze und Anlagen, lässt diese Liegenschaften gegen jedes unbefugte Betreten, Befahren, Verunreinigen und überhaupt gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.
24.03.2021 ›