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Verbote

Publikationen 294 Publikationen
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Sigriswil Grundbuchblatt Nr. 275, lässt dieses hiermit mit einem gerichtlichen Verbot belegen.Verboten ist insbesondere das unbefugte Befahren, Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen jeder Art, die Ablagerung von Materialien jeglicher Art, Verunreinigungen, Ca ...
28.04.2021
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Sigriswil Grundbuchblatt Nr. 275, lässt dieses hiermit mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
28.04.2021
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 5009, lassen hiermit auf ihrem Grundstück das unbefugte Begehen, Befahren, Parkieren sowie das Abstellen von Fahrzeugen oder Gegenständen aller Art richterlich verbieten.Bestehende Rechte Dritter sind von diesem Verbot nicht betr ...
07.04.2021
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 1090, lassen hiermit auf ihrem Grundstück das unbefugte Begehen, Befahren, Parkieren sowie das Abstellen von Fahrzeugen oder Gegenständen aller Art richterlich verbieten.Bestehende Rechte Dritter sind von diesem Verbot nicht betr ...
07.04.2021
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 1090, lassen hiermit auf ihrem Grundstück das unbefugte Begehen, Befahren, Parkieren sowie das Abstellen von Fahrzeugen oder Gegenständen aller Art richterlich verbieten.
07.04.2021
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 5009, lassen hiermit auf ihrem Grundstück das unbefugte Begehen, Befahren, Parkieren sowie das Abstellen von Fahrzeugen oder Gegenständen aller Art richterlich verbieten.
07.04.2021
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerschaft des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 5129, bestehend aus der Liegenschaft Scherzligweg 4 und der dazugehörenden Wege, Plätze und Anlagen, lässt diese Liegenschaften gegen jedes unbefugte Betreten, Befahren, Verunreinigen und überhaupt gegen jede Besitzesstörun ...
24.03.2021
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Unterlangenegg-Grundbuchblatt Nr. 764 lassen hiermit das genannte Grundstück (Einstellhalle, Einfahrt und Grünfläche) gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.Verboten ist insbesondere das unbefugte Parkieren und widerrechtliche Abste ...
24.03.2021
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Unterlangenegg-Grundbuchblatt Nr. 764 lassen hiermit das genannte Grundstück (Einstellhalle, Einfahrt und Grünfläche) gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
24.03.2021
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerschaft des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 5129, bestehend aus der Liegenschaft Scherzligweg 4 und der dazugehörenden Wege, Plätze und Anlagen, lässt diese Liegenschaften gegen jedes unbefugte Betreten, Befahren, Verunreinigen und überhaupt gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.
24.03.2021
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 5217, selbständiges und dauerndes Baurecht z.L. Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 4985, lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.Verboten ist insbesondere:\\ ...
10.02.2021
Verbote
Gerichtliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 223, lässt hiermit das vorgenannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit einem Verbot belegen.Verboten ist insbesondere jedes unbefugte Befahren und Begehen des Grundstücks und das Parkieren von Fahrzeugen alle ...
10.02.2021
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 5217, selbständiges und dauerndes Baurecht z.L. Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 4985, lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
10.02.2021
Verbote
Gerichtliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 223, lässt hiermit das vorgenannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit einem Verbot belegen.
10.02.2021
Verbote
Richterliches Verbot
Der Gesuchstellerin wird als Eigentümerin der Grundstücke Thun 1 (Thun)- Grundbuchblatt Nr. 4950, 4955 und 4956 folgendes Verbot gerichtlich bewilligt: Die AareMedizin-SanoMed AG als Eigentümerin der Grundstücke Thun 1 (Thun)- Grundbuchblatt Nr. 4950, 4955 und 4956, Kyburgstrasse 5 A, 3600 Thun, ...
27.01.2021
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstückes Sigriswil-Gbbl. Nr 5129 lässt hiermit das genannte Grundstück gegen Besitzesstörung jeder Art mit einem gerichtlichen Verbot belegen. Verboten sind insbesondere jedes unbefugte Betreten, Befahren und Parkieren sowie das Ablagern von Gegenständen und Abfällen ...
27.01.2021
Verbote
Richterliches Verbot
Der Gesuchstellerin wird als Eigentümerin der Grundstücke Thun 1 (Thun)- Grundbuchblatt Nr. 4950, 4955 und 4956 folgendes Verbot gerichtlich bewilligt: Die AareMedizin-SanoMed AG als Eigentümerin der Grundstücke Thun 1 (Thun)- Grundbuchblatt Nr. 4950, 4955 und 4956, Kyburgstrasse 5 A, 3600 Thun, lässt hiermit die genannten Grundstücke gegen jede Besitzesstörung oder Beschädigung mit einem richterlichen Verbot belegen.
27.01.2021
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstückes Sigriswil-Gbbl. Nr 5129 lässt hiermit das genannte Grundstück gegen Besitzesstörung jeder Art mit einem gerichtlichen Verbot belegen. Verboten sind insbesondere jedes unbefugte Betreten, Befahren und Parkieren sowie das Ablagern von Gegenständen und Abfällen jeder Art.
27.01.2021
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Oberlangenegg-Grundbuchblatt Nr. 467, lassen das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.Verboten sind insbesondere das unbefugte Befahren und Parkieren von Fahrzeugen aller Art (inklusive Aushol- und Wendemanö ...
20.01.2021
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Oberlangenegg-Grundbuchblatt Nr. 467, lassen das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
20.01.2021