Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerschaft des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 5129, bestehend aus der Liegenschaft Scherzligweg 4 und der dazugehörenden Wege, Plätze und Anlagen, lässt diese Liegenschaften gegen jedes unbefugte Betreten, Befahren, Verunreinigen und überhaupt gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.