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Publikationen 294 Publikationen
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Parkhauses City Ost Schlossberg bzw. der Grundstücke Thun 1 (Thun) Gbbl.-Nr. 5157, 646 sowie 5231 inkl. die Grundstücke Thun 1 (Thun) Gbbl.-Nr. 207, 65, 709, 712, 5099, 4992, 597 und 2670 belastende «Überbaurecht unterirdisches Parkhaus» lässt hiermit ihre Grundstücke ge ...
14.10.2021
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Liegenschaft Staatsstrasse 16, 3652 Hilterfingen (Hilterfingen-Grundbuchblatt Nr. 288 und 1719) lässt diese hiermit gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen. Verboten ist insbesondere:Das Parkieren ohne Bezahlung der Parkgebühren. Das unbefugte P ...
14.10.2021
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Parkhauses City Ost Schlossberg bzw. der Grundstücke Thun 1 (Thun) Gbbl.-Nr. 5157, 646 sowie 5231 inkl. die Grundstücke Thun 1 (Thun) Gbbl.-Nr. 207, 65, 709, 712, 5099, 4992, 597 und 2670 belastende «Überbaurecht unterirdisches Parkhaus» lässt hiermit ihre Grundstücke gegen jede unbefugte Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.
14.10.2021
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Liegenschaft Staatsstrasse 16, 3652 Hilterfingen (Hilterfingen-Grundbuchblatt Nr. 288 und 1719) lässt diese hiermit gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen. Verboten ist insbesondere: Das Parkieren ohne Bezahlung der Parkgebühren. Das unbefugte Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art sowie jede weitere Besitzesstörung. Für unmündige oder verbeiständete Personen haften gesetzliche Vertreter. Der Aufentha…
14.10.2021
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 1793, Talackerstrasse 41, 3604 Thun, lässt hiermit auf ihrem Grundstück das unbefugte Befahren, Parkieren sowie das Abstellen von Fahrzeugen auf den Parkplätzen richterlich verbieten.Bestehende Rechte Dritter sind von ...
29.09.2021
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 1793, Talackerstrasse 41, 3604 Thun, lässt hiermit auf ihrem Grundstück das unbefugte Befahren, Parkieren sowie das Abstellen von Fahrzeugen auf den Parkplätzen richterlich verbieten.
29.09.2021
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin der Parkhäuser City Süd Bahnhof und City Ost Schlossberg bzw. der Grundstücke Thun 1 (Thun) Gbbl.-Nr. 5149 inkl. die Grundstücke Thun 1 (Thun) Gbbl.-Nr. 1075, 5151, 5152, 5153, 5154 und 5155 belastende «Überbaurecht unterirdisches Parkhaus» und Thun 1 (Thun) Gbbl. Nr. 5157, ...
11.08.2021
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin der Parkhäuser City Süd Bahnhof und City Ost Schlossberg bzw. der Grundstücke Thun 1 (Thun) Gbbl.-Nr. 5149 inkl. die Grundstücke Thun 1 (Thun) Gbbl.-Nr. 1075, 5151, 5152, 5153, 5154 und 5155 belastende «Überbaurecht unterirdisches Parkhaus» und Thun 1 (Thun) Gbbl. Nr. 5157, 646 sowie 5231 inkl. die Grundstücke Thun 1 (Thun) Gbbl.-Nr. 207, 65, 709, 712, 5099, 4992, 597 und 2670 belastende «Überbaurecht unterirdisches und z.T…
11.08.2021
Verbote
Gerichtliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstücks Sigriswil-Gbbl. Nr. 1482 lässt hiermit das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.Verboten ist insbesondere das unbefugte Befahren des Grundstücks Sigriswil-Gbbl. Nr. 1482 inklusive des dazugehörigen Abschnitts ...
04.08.2021
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Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke Stationsstrasse 10 / 12 / 14, 3626 Hünibach; Hilterfingen-Gbbl-Nrn. 1420-1–1420-13, lassen hiermit ihre Grundstücke gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.Verboten ist insbesondere jedes unbefugte Begehen, Parkieren und Befahren de ...
04.08.2021
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke Stationsstrasse 10 / 12 / 14, 3626 Hünibach; Hilterfingen-Gbbl-Nrn. 1420-1–1420-13, lassen hiermit ihre Grundstücke gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.
04.08.2021
Verbote
Gerichtliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstücks Sigriswil-Gbbl. Nr. 1482 lässt hiermit das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
04.08.2021
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke Thun 1 (Thun)-Gbbl.-Nr. 2550, 2542, 1876, 4992, 692, 693, 823, 1389 und 2931 sowie Thun 2 (Strättligen)-Gbbl.-Nr. 2280, 1330, 2234, 1264, 1503 und 3985, lässt hiermit ihre Grundstücke gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.Verbote ...
28.07.2021
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Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke Thun 1 (Thun)-Gbbl.-Nr. 2550, 2542, 1876, 4992, 692, 693, 823, 1389 und 2931 sowie Thun 2 (Strättligen)-Gbbl.-Nr. 2280, 1330, 2234, 1264, 1503 und 3985, lässt hiermit ihre Grundstücke gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
28.07.2021
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Steffisburg 1 / 1909 (mit den Garagengebäuden Gummweg 98/100 und der Nebenbaute Gummweg 98a), lässt hiermit ihr gesamtes Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.Verboten ist insbesondere– Das Abstellen oder Parkieren v ...
14.07.2021
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Steffisburg 1 / 1909 (mit den Garagengebäuden Gummweg 98/100 und der Nebenbaute Gummweg 98a), lässt hiermit ihr gesamtes Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.
14.07.2021
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Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 611 (Eisenbahnstrasse 71, 71a, 71b, 71c, 71d, 71e, 71f, 71g, Lindeneggweg 21, 21a), lässt dieses gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit Verbot belegen.Verboten sind insbesondere das unberechtigte Betreten und Befahren des G ...
07.07.2021
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 611 (Eisenbahnstrasse 71, 71a, 71b, 71c, 71d, 71e, 71f, 71g, Lindeneggweg 21, 21a), lässt dieses gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit Verbot belegen.
07.07.2021
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Liegenschaft Gwattstrasse 22–28, 3604 Thun, Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 940, lässt hiermit ihr gesamtes Grundstück und die sich darauf befindenden Gebäude gegen jede unbefugte Besitzesstörung oder Beschädigung richterlich mit einem Verbot belegen.Verbote ...
16.06.2021
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Liegenschaft Gwattstrasse 22–28, 3604 Thun, Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 940, lässt hiermit ihr gesamtes Grundstück und die sich darauf befindenden Gebäude gegen jede unbefugte Besitzesstörung oder Beschädigung richterlich mit einem Verbot belegen.
16.06.2021