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Publikationen 304 Publikationen
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstückes Thun 2 (Strättigen)-Grundbuchblatt Nr. 3150 (Meisenweg 33, 3604 Thun) lassen hiermit ihr Grundstück wie folgt mit einem gerichtlichen Verbot belegen:Verboten ist insbesondere jedes unbefugte Parkieren, Abstellen, Begehen und Befahren des Grundstücks mit Fahrz ...
16.12.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstückes Thun 2 (Strättigen)-Grundbuchblatt Nr. 3150 (Meisenweg 33, 3604 Thun) lassen hiermit ihr Grundstück wie folgt mit einem gerichtlichen Verbot belegen:
16.12.2021 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstücks Steffisburg-Grundbuchblatt Nr. 4283 (Bernstrasse 134) lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.Verboten sind insbesondere:– das unbefugte Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf dem ...
09.12.2021 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstücks Steffisburg-Grundbuchblatt Nr. 4283 (Bernstrasse 134) lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
09.12.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft der Liegenschaften Bernstrasse 7, 3600 Thun, nämlich Thun 1 (Thun) Grundbuchblätter Thun Nr. 1880-1 bis Nr. 1880-22, lassen diese Liegenschaft gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.Verboten ist insbesondere jedes unbefugte Begehen ...
11.11.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft der Liegenschaften Bernstrasse 7, 3600 Thun, nämlich Thun 1 (Thun) Grundbuchblätter Thun Nr. 1880-1 bis Nr. 1880-22, lassen diese Liegenschaft gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.
11.11.2021 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstückes Länggasse 116, 118 + 120, 3600 Thun, Thun 1 (Thun)Grundbuchblatt-Nr. 3339, lassen hiermit das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.Verboten ist insbesondere jedes unbefugte Parkieren, Abstellen, Begehen und Befah ...
28.10.2021 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstückes Länggasse 116, 118 + 120, 3600 Thun, Thun 1 (Thun)Grundbuchblatt-Nr. 3339, lassen hiermit das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.
28.10.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 339, Aarestrasse 36 und 36a, lässt hiermit dieses Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung durch unbefugte Personen mit einem richterlichen Verbot belegen.Verboten sind insbesondere das unberechtigte Befahren der Parzelle, d ...
21.10.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 339, Aarestrasse 36 und 36a, lässt hiermit dieses Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung durch unbefugte Personen mit einem richterlichen Verbot belegen.
21.10.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Parkhauses City Ost Schlossberg bzw. der Grundstücke Thun 1 (Thun) Gbbl.-Nr. 5157, 646 sowie 5231 inkl. die Grundstücke Thun 1 (Thun) Gbbl.-Nr. 207, 65, 709, 712, 5099, 4992, 597 und 2670 belastende «Überbaurecht unterirdisches Parkhaus» lässt hiermit ihre Grundstücke ge ...
14.10.2021 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Liegenschaft Staatsstrasse 16, 3652 Hilterfingen (Hilterfingen-Grundbuchblatt Nr. 288 und 1719) lässt diese hiermit gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen. Verboten ist insbesondere:Das Parkieren ohne Bezahlung der Parkgebühren. Das unbefugte P ...
14.10.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Parkhauses City Ost Schlossberg bzw. der Grundstücke Thun 1 (Thun) Gbbl.-Nr. 5157, 646 sowie 5231 inkl. die Grundstücke Thun 1 (Thun) Gbbl.-Nr. 207, 65, 709, 712, 5099, 4992, 597 und 2670 belastende «Überbaurecht unterirdisches Parkhaus» lässt hiermit ihre Grundstücke gegen jede unbefugte Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.
14.10.2021 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Liegenschaft Staatsstrasse 16, 3652 Hilterfingen (Hilterfingen-Grundbuchblatt Nr. 288 und 1719) lässt diese hiermit gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen. Verboten ist insbesondere: Das Parkieren ohne Bezahlung der Parkgebühren. Das unbefugte Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art sowie jede weitere Besitzesstörung. Für unmündige oder verbeiständete Personen haften gesetzliche Vertreter. Der Aufentha…
14.10.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 1793, Talackerstrasse 41, 3604 Thun, lässt hiermit auf ihrem Grundstück das unbefugte Befahren, Parkieren sowie das Abstellen von Fahrzeugen auf den Parkplätzen richterlich verbieten.Bestehende Rechte Dritter sind von ...
29.09.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 1793, Talackerstrasse 41, 3604 Thun, lässt hiermit auf ihrem Grundstück das unbefugte Befahren, Parkieren sowie das Abstellen von Fahrzeugen auf den Parkplätzen richterlich verbieten.
29.09.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin der Parkhäuser City Süd Bahnhof und City Ost Schlossberg bzw. der Grundstücke Thun 1 (Thun) Gbbl.-Nr. 5149 inkl. die Grundstücke Thun 1 (Thun) Gbbl.-Nr. 1075, 5151, 5152, 5153, 5154 und 5155 belastende «Überbaurecht unterirdisches Parkhaus» und Thun 1 (Thun) Gbbl. Nr. 5157, ...
11.08.2021 ›
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Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin der Parkhäuser City Süd Bahnhof und City Ost Schlossberg bzw. der Grundstücke Thun 1 (Thun) Gbbl.-Nr. 5149 inkl. die Grundstücke Thun 1 (Thun) Gbbl.-Nr. 1075, 5151, 5152, 5153, 5154 und 5155 belastende «Überbaurecht unterirdisches Parkhaus» und Thun 1 (Thun) Gbbl. Nr. 5157, 646 sowie 5231 inkl. die Grundstücke Thun 1 (Thun) Gbbl.-Nr. 207, 65, 709, 712, 5099, 4992, 597 und 2670 belastende «Überbaurecht unterirdisches und z.T…
11.08.2021 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstücks Sigriswil-Gbbl. Nr. 1482 lässt hiermit das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.Verboten ist insbesondere das unbefugte Befahren des Grundstücks Sigriswil-Gbbl. Nr. 1482 inklusive des dazugehörigen Abschnitts ...
04.08.2021 ›
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Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke Stationsstrasse 10 / 12 / 14, 3626 Hünibach; Hilterfingen-Gbbl-Nrn. 1420-1–1420-13, lassen hiermit ihre Grundstücke gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.Verboten ist insbesondere jedes unbefugte Begehen, Parkieren und Befahren de ...
04.08.2021 ›