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Amtliche Publikationen

Verbote

Publikationen 294 Publikationen
Verbote
Richterliches Verbot
Die Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl als Eigentümerin und Verpächterin des Grundstücks Forst-Längenbühl 2 (Längenbühl) Gbbl. Nr. 54, lässt hiermit den Dittligsee und dessen Ufer gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.
10.07.2019
Verbote
Richterliches Verbot
Die Burgergemeinde Steffisburg als Eigentümerin des Grundtücks Steffisburg-Gbbl. Nr. 1071, Scheidgasse 11, 3612 Steffisburg, lässt dieses gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
10.07.2019
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstückes Thun 1-Grundbuchblatt Nr. 150 (Bälliz 19 und 19a) lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.Verboten ist insbesondere:– das Betreten oder der Aufenthalt durch Unbefugte im Hofbereich, insbesondere d ...
19.06.2019
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstückes Thun 1-Grundbuchblatt Nr. 150 (Bälliz 19 und 19a) lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
19.06.2019
Verbote
Richterliches Verbot
Die Genossenschaft Migros Aare als Baurechtsnehmerin des Grundstückes Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 5074 und die Burgergemeinde Thun als Grundeigentümerin des Grundstückes Thun 2 (Strättligen)- Gbbl. Nr. 4984 lassen hiermit den Besitz der Genossenschaft Migros Aare, dem Panorama-Center Thun S? ...
15.05.2019
Verbote
Richterliches Verbot
Die Genossenschaft Migros Aare als Baurechtsnehmerin des Grundstückes Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 5074 und die Burgergemeinde Thun als Grundeigentümerin des Grundstückes Thun 2 (Strättligen)- Gbbl. Nr. 4984 lassen hiermit den Besitz der Genossenschaft Migros Aare, dem Panorama-Center Thun Süd gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen. Verboten sind insbesondere: – Das Betreten oder der Aufenthalt durch Unbefugte. – Das Befahren mit …
15.05.2019
Verbote
RichterlichesVerbot
Die Eigentümerin der Grundstücke Steffisburg-Grundbuchblatt Nr. 3973 und 4274 lässt die genannten Grundstücke gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
01.05.2019
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Steffisburg-Grundbuchblatt Nr. 525 lassen das genannte Grundstück hiermit gegen jede Besitzesstörung und Beschädigung mit einem richterlichen Verbot belegen.Verboten ist insbesondere:– Jegliches unbefugte Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art au ...
27.02.2019
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Steffisburg-Grundbuchblatt Nr. 525 lassen das genannte Grundstück hiermit gegen jede Besitzesstörung und Beschädigung mit einem richterlichen Verbot belegen.
27.02.2019
Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstückes Seftigen-Grundbuchblatt Nr. 465 lässt hiermit seine Liegenschaft gegen jegliches unbefugte Befahren und Abstellen von Fahrzeugen jeder Art und ausserhalb der markierten Parkfelder gerichtlich mit Verbot belegen. Als Berechtigte gelten die Eigentümer und Mieter sow ...
12.12.2018
Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstückes Seftigen-Grundbuchblatt Nr. 465 lässt hiermit seine Liegenschaft gegen jegliches unbefugte Befahren und Abstellen von Fahrzeugen jeder Art und ausserhalb der markierten Parkfelder gerichtlich mit Verbot belegen. Als Berechtigte gelten die Eigentümer und Mieter sowie die Besucher des Café-Restaurant Bijou, Dorfstrasse 19, 3662 Seftigen.
12.12.2018
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke Oberhofen am Thunersee-Grundbuchblatt Nr. 554 und Nr. 1588, Hinterbühl 2, 2a und 3, lässt hiermit die genannten Grundstücke gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.Verboten sind insbesondere jedes unbefugte Befahren und Begehen der ...
05.12.2018
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke Oberhofen am Thunersee-Grundbuchblatt Nr. 554 und Nr. 1588, Hinterbühl 2, 2a und 3, lässt hiermit die genannten Grundstücke gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
05.12.2018
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Liegenschaften Frutigenstrasse 73b, 73c, 73d, 73e und 73f in 3604 Thun (Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 3113) lässt hiermit dieselbe gegen jegliche Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.Verboten sind insbesondere das unbefugte Befahren, Parkieren und Abstellen vo ...
17.10.2018
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstückes Thun 2 (Strättligen) Gbbl. Nr. 2838 lässt dieses gegen jegliche Besitzesstörung gerichtlich mit Verbot belegen.Es gilt insbesondere ein Park- und Umschlagverbot auf dem gesamten Grundstück.Bestehende Rechte Dritter sind von diesem Verbot ausgenommen. ...
10.10.2018
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstückes Thun 2 (Strättligen) Gbbl. Nr. 2838 lässt dieses gegen jegliche Besitzesstörung gerichtlich mit Verbot belegen.
10.10.2018
Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstückes Steffisburg-Grundbuchblatt Nr. 2520 lässt hiermit jede Besitzesstörung, insbesondere das Betreten und Befahren des betreffenden Grundstücks, das Parkieren von Fahrzeugen sowie unbefugt Material zu deponieren, gerichtlich mit Verbot belegen.Für Unfälle und ...
27.09.2018
Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstückes Steffisburg-Grundbuchblatt Nr. 2520 lässt hiermit jede Besitzesstörung, insbesondere das Betreten und Befahren des betreffenden Grundstücks, das Parkieren von Fahrzeugen sowie unbefugt Material zu deponieren, gerichtlich mit Verbot belegen.
26.09.2018
Verbote
Richterliches Verbot
Das Befahren der Hofzufahrt mit Motorfahrzeugen auf dem Grundstück Forst-Längenbühl 2 (Längenbühl), Grundbuchblatt Nr. 87, ist für Unberechtigte verboten. Ausgenommen sind Mofas und Fahrräder sowie berechtigte Landanstösser.Bestehende Rechte Dritter sind von diesem Verbot nicht betroffen ...
15.08.2018
Verbote
Richterliches Verbot
Das Befahren der Hofzufahrt mit Motorfahrzeugen auf dem Grundstück Forst-Längenbühl 2 (Längenbühl), Grundbuchblatt Nr. 87, ist für Unberechtigte verboten. Ausgenommen sind Mofas und Fahrräder sowie berechtigte Landanstösser.
15.08.2018