Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Liegenschaften Frutigenstrasse 73b, 73c, 73d, 73e und 73f in 3604 Thun (Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 3113) lässt hiermit dieselbe gegen jegliche Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.Verboten sind insbesondere das unbefugte Befahren, Parkieren und Abstellen vo ...