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Amtliche Publikationen

Verbote

Publikationen 304 Publikationen
Verbote
Richterliches Verbot
Die Reinhard Advisory AG lässt als Eigentümerin hiermit das Grundstück Thun 1 (Thun) Grundbuchblatt Nr. 1495 (gesamtes Areal) gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit Verbot belegen.
06.11.2019 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Reinhard Advisory AG lässt als Eigentümerin das Grundstück Thun 1 (Thun) Grundbuchblatt Nr. 4458 (gesamtes Areal) gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit Verbot belegen.
06.11.2019 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke Sigriswil, Gbbl-Nrn. 4063, 5140 und 5194 lässt hiermit dieselben gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.Verboten ist insbesondere das unbefugte Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art durch Unberechtigte.Das Verbot ist ...
11.09.2019 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 3986 (Luisenweg 1, 1a, 1b, 3 und 3a, 3600 Thun) und des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 1406 (Luisenweg) lassen hiermit auf den beiden Grundstücken das unbefugte Befahren, Begehen, Parkieren sowie das Abstellen von Fahr ...
11.09.2019 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke Sigriswil, Gbbl-Nrn. 4063, 5140 und 5194 lässt hiermit dieselben gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
11.09.2019 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 3986 (Luisenweg 1, 1a, 1b, 3 und 3a, 3600 Thun) und des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 1406 (Luisenweg) lassen hiermit auf den beiden Grundstücken das unbefugte Befahren, Begehen, Parkieren sowie das Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf den Grundstücken richterlich verbieten.
11.09.2019 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer der Grundstücke Amsoldingen-Grundbuchblatt Nr. 226, 305, 307, 311, 608, 609, 610 und Stocken-Höfen-Grundbuchblatt Nr. 214, 653, 654, 657, 658 und Uebeschi-Grundbuchblatt Nr. 170, Wolfgang Hegner, lässt hiermit seine Liegenschaften gegen jegliche Besitzesstörung durch unberechtigt ...
17.07.2019 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer der Grundstücke Amsoldingen-Grundbuchblatt Nr. 226, 305, 307, 311, 608, 609, 610 und Stocken-Höfen-Grundbuchblatt Nr. 214, 653, 654, 657, 658 und Uebeschi-Grundbuchblatt Nr. 170, Wolfgang Hegner, lässt hiermit seine Liegenschaften gegen jegliche Besitzesstörung durch unberechtigte Personen gerichtlich mit Verbot belegen. Verboten ist das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze und dgl. Verboten ist insbesondere auch das …
17.07.2019 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Burgergemeinde Steffisburg als Eigentümerin des Grundtücks Steffisburg-Gbbl. Nr. 1071, Scheidgasse 11, 3612 Steffisburg, lässt dieses gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.Insbesondere ist Unbefugten die Benützung der Parkplätze untersagt.Das Verbot ist ...
10.07.2019 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl als Eigentümerin und Verpächterin des Grundstücks Forst-Längenbühl 2 (Längenbühl) Gbbl. Nr. 54, lässt hiermit den Dittligsee und dessen Ufer gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.Der Dittligsee und dessen Ufer ist ein Flachmoo ...
10.07.2019 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl als Eigentümerin und Verpächterin des Grundstücks Forst-Längenbühl 2 (Längenbühl) Gbbl. Nr. 54, lässt hiermit den Dittligsee und dessen Ufer gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.
10.07.2019 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Burgergemeinde Steffisburg als Eigentümerin des Grundtücks Steffisburg-Gbbl. Nr. 1071, Scheidgasse 11, 3612 Steffisburg, lässt dieses gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
10.07.2019 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstückes Thun 1-Grundbuchblatt Nr. 150 (Bälliz 19 und 19a) lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.Verboten ist insbesondere:– das Betreten oder der Aufenthalt durch Unbefugte im Hofbereich, insbesondere d ...
19.06.2019 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstückes Thun 1-Grundbuchblatt Nr. 150 (Bälliz 19 und 19a) lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
19.06.2019 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Genossenschaft Migros Aare als Baurechtsnehmerin des Grundstückes Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 5074 und die Burgergemeinde Thun als Grundeigentümerin des Grundstückes Thun 2 (Strättligen)- Gbbl. Nr. 4984 lassen hiermit den Besitz der Genossenschaft Migros Aare, dem Panorama-Center Thun S? ...
15.05.2019 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Genossenschaft Migros Aare als Baurechtsnehmerin des Grundstückes Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 5074 und die Burgergemeinde Thun als Grundeigentümerin des Grundstückes Thun 2 (Strättligen)- Gbbl. Nr. 4984 lassen hiermit den Besitz der Genossenschaft Migros Aare, dem Panorama-Center Thun Süd gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen. Verboten sind insbesondere: – Das Betreten oder der Aufenthalt durch Unbefugte. – Das Befahren mit …
15.05.2019 ›
Verbote
RichterlichesVerbot
Die Eigentümerin der Grundstücke Steffisburg-Grundbuchblatt Nr. 3973 und 4274 lässt die genannten Grundstücke gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
01.05.2019 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Steffisburg-Grundbuchblatt Nr. 525 lassen das genannte Grundstück hiermit gegen jede Besitzesstörung und Beschädigung mit einem richterlichen Verbot belegen.Verboten ist insbesondere:– Jegliches unbefugte Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art au ...
27.02.2019 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Steffisburg-Grundbuchblatt Nr. 525 lassen das genannte Grundstück hiermit gegen jede Besitzesstörung und Beschädigung mit einem richterlichen Verbot belegen.
27.02.2019 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstückes Seftigen-Grundbuchblatt Nr. 465 lässt hiermit seine Liegenschaft gegen jegliches unbefugte Befahren und Abstellen von Fahrzeugen jeder Art und ausserhalb der markierten Parkfelder gerichtlich mit Verbot belegen. Als Berechtigte gelten die Eigentümer und Mieter sow ...
12.12.2018 ›