Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer der Grundstücke Amsoldingen-Grundbuchblatt Nr. 226, 305, 307, 311, 608, 609, 610 und Stocken-Höfen-Grundbuchblatt Nr. 214, 653, 654, 657, 658 und Uebeschi-Grundbuchblatt Nr. 170, Wolfgang Hegner, lässt hiermit seine Liegenschaften gegen jegliche Besitzesstörung durch unberechtigte Personen gerichtlich mit Verbot belegen. Verboten ist das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze und dgl. Verboten ist insbesondere auch das …