Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen-)Gbbl. Nr. 2746 (Erlenweg 9, 11, 13, 15 und 17, 3604 Thun), lässt hiermit auf ihrem Grundstück das Gebäude, die Parkplätze und den dazugehörenden Umschwung gegen jede Besitzstörung und Beschädigung, insbesondere das unbefugte Befahren, P ...