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Amtliche Publikationen

Verbote

Publikationen 304 Publikationen
Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstückes Seftigen-Grundbuchblatt Nr. 465 lässt hiermit seine Liegenschaft gegen jegliches unbefugte Befahren und Abstellen von Fahrzeugen jeder Art und ausserhalb der markierten Parkfelder gerichtlich mit Verbot belegen. Als Berechtigte gelten die Eigentümer und Mieter sowie die Besucher des Café-Restaurant Bijou, Dorfstrasse 19, 3662 Seftigen.
12.12.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke Oberhofen am Thunersee-Grundbuchblatt Nr. 554 und Nr. 1588, Hinterbühl 2, 2a und 3, lässt hiermit die genannten Grundstücke gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.Verboten sind insbesondere jedes unbefugte Befahren und Begehen der ...
05.12.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke Oberhofen am Thunersee-Grundbuchblatt Nr. 554 und Nr. 1588, Hinterbühl 2, 2a und 3, lässt hiermit die genannten Grundstücke gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
05.12.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Liegenschaften Frutigenstrasse 73b, 73c, 73d, 73e und 73f in 3604 Thun (Thun 2 (Strättligen)-Gbbl. Nr. 3113) lässt hiermit dieselbe gegen jegliche Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.Verboten sind insbesondere das unbefugte Befahren, Parkieren und Abstellen vo ...
17.10.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstückes Thun 2 (Strättligen) Gbbl. Nr. 2838 lässt dieses gegen jegliche Besitzesstörung gerichtlich mit Verbot belegen.Es gilt insbesondere ein Park- und Umschlagverbot auf dem gesamten Grundstück.Bestehende Rechte Dritter sind von diesem Verbot ausgenommen. ...
10.10.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstückes Thun 2 (Strättligen) Gbbl. Nr. 2838 lässt dieses gegen jegliche Besitzesstörung gerichtlich mit Verbot belegen.
10.10.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstückes Steffisburg-Grundbuchblatt Nr. 2520 lässt hiermit jede Besitzesstörung, insbesondere das Betreten und Befahren des betreffenden Grundstücks, das Parkieren von Fahrzeugen sowie unbefugt Material zu deponieren, gerichtlich mit Verbot belegen.Für Unfälle und ...
27.09.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstückes Steffisburg-Grundbuchblatt Nr. 2520 lässt hiermit jede Besitzesstörung, insbesondere das Betreten und Befahren des betreffenden Grundstücks, das Parkieren von Fahrzeugen sowie unbefugt Material zu deponieren, gerichtlich mit Verbot belegen.
26.09.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Das Befahren der Hofzufahrt mit Motorfahrzeugen auf dem Grundstück Forst-Längenbühl 2 (Längenbühl), Grundbuchblatt Nr. 87, ist für Unberechtigte verboten. Ausgenommen sind Mofas und Fahrräder sowie berechtigte Landanstösser.Bestehende Rechte Dritter sind von diesem Verbot nicht betroffen ...
15.08.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Das Befahren der Hofzufahrt mit Motorfahrzeugen auf dem Grundstück Forst-Längenbühl 2 (Längenbühl), Grundbuchblatt Nr. 87, ist für Unberechtigte verboten. Ausgenommen sind Mofas und Fahrräder sowie berechtigte Landanstösser.
15.08.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Heimberg-Gbbl Nr. 1484 (Bernstrasse 131, 3613 Steffisburg) lässt hiermit auf ihrem Grundstück das unbefugte Befahren, Parkieren sowie das Abstellen von Fahrzeugen auf den Parkplätzen richterlich verbieten. Ausgenommen sind Kundinnen und Kunden sowie Angestellte ...
02.08.2018 ›
Verbote
Verbot
Die Eigentümerinnen der Grundstücke Sigriswil-Grundbuchblatt Nr. 289 und 5422 lassen hiermit dieselben gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.Verboten ist insbesondere das unbefugte Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art durch Unberechtigte.Das Verbot ist ...
02.08.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Heimberg-Gbbl Nr. 1484 (Bernstrasse 131, 3613 Steffisburg) lässt hiermit auf ihrem Grundstück das unbefugte Befahren, Parkieren sowie das Abstellen von Fahrzeugen auf den Parkplätzen richterlich verbieten. Ausgenommen sind Kundinnen und Kunden sowie Angestellte der Betriebe auf diesem Grundstück. Weiter sind bestehende Rechte Dritter von diesem Verbot nicht betroffen.
02.08.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstückes Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 3279 lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.Verboten ist insbesondere:– das Parkieren von Motorfahrzeugen jeglicher Art ausserhalb der signalisierten P ...
26.07.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstückes Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 3279 lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
25.07.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Das Abstellen und Parkieren von Fahrzeugen aller Art auf dem Grundstück Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 1679 (Einstellhalle) wird für Unberechtigte mit einem gerichtlichen Verbot belegt.Wohlerworbene Rechte Dritter bleiben vorbehalten.Das Verbot ist unbefristet.Widerhandlungen gegen dieses Ver ...
11.07.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Das Abstellen und Parkieren von Fahrzeugen aller Art auf dem Grundstück Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 1679 (Einstellhalle) wird für Unberechtigte mit einem gerichtlichen Verbot belegt.
11.07.2018 ›
Verbote
Verbot
Die Eigentümerinnen der Grundstücke Sigriswil-Grundbuchblatt Nr. 289 und 5422 lassen hiermit dieselben gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.
20.06.2018 ›
Verbote
Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Heimberg-Grundbuchblatt Nr. 1813, selbstständiges und dauerndes Baurecht z. L. Heimberg-Grundbuchblatt Nr. 366 der Burgergemeinde Heimberg, lässt die genannte Baurechtsparzelle gegen jegliche Besitzesstörung oder Beschädigung mit einem richterlichen Verbot belegen.
20.06.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Liegenschaften Fasanenweg 4/6 und Meisenweg 25/27/29, in 3604 Thun, Thun-Strättligen Grundbuchblatt Nr. 3148 und 3149, lässt hiermit dieselben gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.Verboten ist insbesondere:– Jegliches unbefugte Parkieren und ...
07.06.2018 ›