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Amtliche Publikationen

Verbote

Publikationen 304 Publikationen
Verbote
Richterliches Verbot
Das Parkieren auf den Parzellen Thun 1 (Thun-)Grundbuchblatt Nrn. 5151 und 5152 ist für Unberechtigte verboten.Bestehende Rechte Dritter sind von diesem Verbot nicht betroffen.Das Verbot ist unbefristet.Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 Abs. 1 ZPO auf Antrag mi ...
31.05.2018 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstückes Thun1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 2130, Liegenschaft Stägacker 10 in Thun-Goldiwil, lässt hiermit das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.Verboten ist insbesondere das unbefugte Parkieren und widerrechtliche Ab ...
24.05.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen-)Gbbl. Nr. 2746 (Erlenweg 9, 11, 13, 15 und 17, 3604 Thun), lässt hiermit auf ihrem Grundstück das Gebäude, die Parkplätze und den dazugehörenden Umschwung gegen jede Besitzstörung und Beschädigung, insbesondere das unbefugte Befahren, P ...
26.04.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen-)Gbbl. Nr. 2745 (Erlenweg 14 und 16, 3604 Thun) lässt hiermit auf ihrem Grundstück das Gebäude, die Parkplätze und den dazugehörenden Umschwung gegen jede Besitzstörung und Beschädigung, insbesondere das unbefugte Befahren, Parkieren, Wa ...
26.04.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstücks Heimberg-Grundbuchblatt Nr. 1123 (Dornhaldestrasse 87, 3627 Heimberg) lässt hiermit auf seinem Grundstück das unbefugte Befahren, Begehen, Parkieren sowie das Abstellen von Fahrzeugen auf den Parkplätzen richterlich verbieten.Bestehende Rechte Dritter sind v ...
26.04.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1-Gbbl. Nr. 529 lässt hiermit das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.Verboten ist insbesondere:Das unberechtigte Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art vor dem Ladenlokal / Schaufenster an der Kas ...
05.04.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstücks Seftigen-Grundbuchblatt Nr. 162 lässt dasselbe gegen jegliche Besitzesstörungen gerichtlich mit Verbot belegen. Es gilt insbesondere ein Parkverbot und Umschlagverbot auf dem gesamten Grundstück (keine Durchgangsstrasse, Privatweg).Für Schäden und Unfälle, ...
04.02.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerschaft des Grundstückes Hilterfingen-Grundbuchblatt Nr. 859 (Zedtwitzweg 3, 3626 Hünibach) lässt das genannte Grundstück wie folgt mit einem richterlichen Verbot belegen:Unberechtigten wird das Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf dem Grundstück Hilterfingen-Grundbuchblatt ...
04.02.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 1336 und 2736 (Bernstrasse 11, 3600 Thun) lässt hiermit auf ihren Grundstücken das unbefugte Befahren, Parkieren sowie das Abstellen von Fahrzeugen auf den Parkplätzen richterlich verbieten.Das Verbot ist unbefristet.Bestehende Re ...
04.02.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Gafner AG als Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 1297 lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.Verboten sind insbesondere das unbefugte Betreten und Befahren des Areals sowie das Parkieren und auch kurzfristige un ...
04.02.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstücks Thun 1 ( Thun)-Grundbuchblatt Nr. 2343 lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.Verboten ist insbesondere das Betreten und Befahren sowie das Parkieren von Fahrzeugen auf der gesamten Liegenschaft durc ...
04.02.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 3054, Rütlistrasse 5, lässt hiermit das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit unbefristetem Verbot belegen.Verboten sind insbesondere jedes unbefugte Befahren und Begehen des Grundstücks sowie das P ...
04.02.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstückes Stocken-Höfen 1 (Höfen)-Grundbuchblatt Nr. 755 (Staldenweidli, 3631 Höfen b. Thun) lässt das genannte Grundstück gegen jegliche unbefugte Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.Verboten sind insbesondere das Befahren mit jeglicher Art von F ...
04.02.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 245, Militärstrasse 9 und 9a, lässt hiermit das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit unbefristetem Verbot belegen.Verboten sind insbesondere jedes unbefugte Befahren und Begehen des Grundstücks sow ...
04.02.2018 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Hauenstein Immobilien AG als Eigentümerin der Liegenschaft Sigriswil-Grundbuchblatt Nr. 3676 lässt hiermit ihr Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.Verboten ist insbesondere das unbefugte Parkieren von Fahrzeugen aller Art.Das Verbot ist unbefr ...
04.02.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerschaft des Grundstücks Steffisburg Gbbl.-Nr. 3195 in 3612 Steffisburg (Erlenstrasse 19–19d) lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.Verboten sind insbesondere:1. Jedes unbefugte Betreten des Grundstückes; vorbehal ...
04.02.2018 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin der Liegenschaft Langestrasse 43/45, 3603 Thun, (Thun Grundbuchblatt Nr. 2996) lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
04.02.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen), Grundbuchblatt Nr. 1618 (Neufeldstrasse 28 + 28 A), lässt hiermit dieses gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen. Verboten ist insbesondere das Abstellen von Fahrzeugen aller Art durch Unberechtigte.Widerha ...
04.02.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstückes Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 947, Frutigenstrasse 73, 3604 Thun, lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.Verboten ist insbesondere das unerlaubte Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen ...
04.02.2018 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer der Grundstücke Heimberg-Grundbuchblatt Nr. 1879 an der Alpenstrasse, Heimberg-Grundbuchblatt Nr. 1880 an der Alpenstrasse 80b und Heimberg-Grundbuchblatt Nr. 310 an der Alpenstrasse 78, lässt hiermit seine Grundstücke gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit einem Verbot beleg ...
04.02.2018 ›