Der Eigentümer des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 223, lässt hiermit das vorgenannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit einem Verbot belegen.
Die Eigentümer des Grundstücks Oberlangenegg-Grundbuchblatt Nr. 467, lassen das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
Der Eigentümer des Grundstücks Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 925 lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 1706 (Scheffelweg 2, 4 und Länggasse 25a, Thun) lässt dasselbe gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit Verbot belegen.
Die Eigentümerin des Grundstücks Amsoldingen-Grundbuchblatt Nr. 435, lässt hiermit das Parkieren von Fahrzeugen auf dem Parkplatz sowie auf der Wiese entlang des Seegässlis wie folgt mir Verbot belegen:
Die Eigentümerin der Liegenschaften Molkereiweg 3 und Aarestrasse 40, 3600 Thun (Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 520 und 1688) lässt hiermit ihre Grundstücke gegen jede Besitzesstörung durch unbefugte Personen mit gerichtlichem Verbot belegen.
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchamt Nr. 439 lässt dasselbe gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit Verbot belegen.