Verbote

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 Gbbl-Nr. 3423 (Bälliz 1, 3600 Thun) lässt dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 Gbbl-Nr. 3423 (Bälliz 1, 3600 Thun) lässt dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen) Grundbuchblatt Nr. 5127 lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen) Grundbuchblatt Nr. 5127 lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin der Grundstücke Uetendorf-Gbbl. Nr. 167, 462, 581, 896, 934, 1448, 2108 und 2538, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin der Grundstücke Uetendorf-Gbbl. Nr. 167, 462, 581, 896, 934, 1448, 2108 und 2538, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin der Grundstücke Uttigen 1 (Uttigen)-Grundbuchblatt Nr. 17 und 409 lässt hiermit die beiden Grundstücke gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin der Grundstücke Uttigen 1 (Uttigen)-Grundbuchblatt Nr. 17 und 409 lässt hiermit die beiden Grundstücke gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Freienhof Thun AG als Eigentümerin der Parzelle Thun 1 Gbbl.-Nr. 682, lässt das vorgenannte Grundstück an der Freienhofgasse 3 unbefristet gegen jegliche Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Freienhof Thun AG als Eigentümerin der Parzelle Thun 1 Gbbl.-Nr. 682, lässt das vorgenannte Grundstück an der Freienhofgasse 3 unbefristet gegen jegliche Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Nutzniesser des Grundstücks Thun 1 (Thun) Gbbl. Nr. 953 lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Nutzniesser des Grundstücks Thun 1 (Thun) Gbbl. Nr. 953 lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Steffisburg 1 (Steffisburg)-Gbbl. Nr. 2566 an der Bernstrasse 23, 3613 Steffisburg, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Steffisburg 1 (Steffisburg)-Gbbl. Nr. 2566 an der Bernstrasse 23, 3613 Steffisburg, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 Gbbl.-Nr. 2716 lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 Gbbl.-Nr. 2716 lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Reutigen 2 (Zwieselberg)-Grundbuchblatt Nr. 225 (Gebäude Glütsch 8, 8a und 8b) lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Reutigen 2 (Zwieselberg)-Grundbuchblatt Nr. 225 (Gebäude Glütsch 8, 8a und 8b) lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Amsoldingen-Grundbuchblatt Nr. 189 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Amsoldingen-Grundbuchblatt Nr. 189 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin der Liegenschaften Goldiwilstrasse 6 – 8, 3600 Thun, Grundbuchblatt Nr. 4419, lässt hiermit diese gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin der Liegenschaften Goldiwilstrasse 6 – 8, 3600 Thun, Grundbuchblatt Nr. 4419, lässt hiermit diese gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Bauberechtigte (Coop Pronto AG) des Grundstücks Thun 1 (Thun) Grundbuchblatt-Nr. 1828, Allmendstrasse 38, 3600 Thun, lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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Die Bauberechtigte (Coop Pronto AG) des Grundstücks Thun 1 (Thun) Grundbuchblatt-Nr. 1828, Allmendstrasse 38, 3600 Thun, lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Sigriswil Grundbuchblatt-Nr. 5292 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem Verbot belegen.

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Der Eigentümer des Grundstücks Sigriswil Grundbuchblatt-Nr. 5292 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Oberhofen am Thunersee-Grundbuchblatt Nr. 435 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Die Eigentümerin des Grundstücks Oberhofen am Thunersee-Grundbuchblatt Nr. 435 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin resp. Baurechtsnehmerin der Grundstücke Thun 2 (Strättligen) Gbbl. Nm. 5183 und 5218 lässt die genannten Grundstücke gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Die Eigentümerin resp. Baurechtsnehmerin der Grundstücke Thun 2 (Strättligen) Gbbl. Nm. 5183 und 5218 lässt die genannten Grundstücke gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer der Grundstücke Uetendorf-Grundbuchblatt Nr. 598 und 2690 (Allmendstrasse 92 und 94) lässt hiermit die Grundstücke gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Der Eigentümer der Grundstücke Uetendorf-Grundbuchblatt Nr. 598 und 2690 (Allmendstrasse 92 und 94) lässt hiermit die Grundstücke gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 1931 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Der Eigentümer des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 1931 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 892 lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 892 lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Uetendorf-Grundbuchblatt Nr. 1175 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Richterliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Homberg Gbbl-Nr. 340 lässt hiermit die Gebäude und Bauten sowie das Parkplatzareal und die sonstige Umgebung des Grundstücks gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit einem unbefristeten Verbot belegen.

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Richterliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Homberg Gbbl-Nr. 340 lässt hiermit die Gebäude und Bauten sowie das Parkplatzareal und die sonstige Umgebung des Grundstücks gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit einem unbefristeten Verbot belegen.

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