Verbote

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Richterliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Steffisburg-Grundbuchblatt Nr. 348 verbietet jede Besitzes Zerstörung, insbesondere das Betreten und Befahren des betreffenden Grundstücks (ausgenommen sind diejenigen, die das Recht der Dienstbarkeit innehaben), sowie das Anhalten sowie Parkieren von ...
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Richterliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstücks Steffisburg-Grundbuchblatt Nr. 348 verbietet jede Besitzes Zerstörung, insbesondere das Betreten und Befahren des betreffenden Grundstücks (ausgenommen sind diejenigen, die das Recht der Dienstbarkeit innehaben), sowie das Anhalten sowie Parkieren von ...
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Gerichtliches Verbot

Die Grundeigentümerin der Liegenschaften Auweg 23 und 25 (Schulanlagen), 3628 Uttigen, Uttigen-Grundbuchblatt Nr. 445, lässt hiermit ihre vorstehende Besitzung gegen Störungen jeder Art richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Grundeigentümerin der Liegenschaften Auweg 23 und 25 (Schulanlagen), 3628 Uttigen, Uttigen-Grundbuchblatt Nr. 445, lässt hiermit ihre vorstehende Besitzung gegen Störungen jeder Art richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Miteigentümergemeinschaft der Liegenschaft Dükerweg, Steffisburg 1 (Steffisburg)-Grundbuchblatt Nr. 4587 lässt hiermit dieselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Miteigentümergemeinschaft der Liegenschaft Dükerweg, Steffisburg 1 (Steffisburg)-Grundbuchblatt Nr. 4587 lässt hiermit dieselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft der Liegenschaft Dükerweg 10, Steffisburg 1 (Steffisburg)-Grundbuchblatt Nr. 4591 lässt hiermit dieselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft der Liegenschaft Dükerweg 10, Steffisburg 1 (Steffisburg)-Grundbuchblatt Nr. 4591 lässt hiermit dieselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft der Liegenschaft Dükerweg 8, Steffisburg 1 (Steffisburg)-Grundbuchblatt Nr. 4590 lässt hiermit dieselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft der Liegenschaft Dükerweg 8, Steffisburg 1 (Steffisburg)-Grundbuchblatt Nr. 4590 lässt hiermit dieselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin (Stockwerkeigentümergemeinschaft) des Grundstücks Uetendorf Grundbuchblatt-Nr. 1300 (Fliederweg 2 + 4) lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen. Verboten sind insbesondere das unbefugte Abstellen und Parkieren von ...
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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin (Stockwerkeigentümergemeinschaft) des Grundstücks Uetendorf Grundbuchblatt-Nr. 1300 (Fliederweg 2 + 4) lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen. Verboten sind insbesondere das unbefugte Abstellen und Parkieren von ...
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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundstückblatt Nr. 458-1 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundstückblatt Nr. 458-1 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerschaft des Grundstücks Uttigen 1 (Uttigen) 885.1 / 268 auf dem Uttiggut 1–5 in 3628 in Uttigen lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerschaft des Grundstücks Uttigen 1 (Uttigen) 885.1 / 268 auf dem Uttiggut 1–5 in 3628 in Uttigen lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstückes Oberhofen am Thunersee-Grundbuchblatt Nr. 1185 lässt hiermit dasselbe gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstückes Oberhofen am Thunersee-Grundbuchblatt Nr. 1185 lässt hiermit dasselbe gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümer des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 1605, Bernstrasse 13, lassen das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümer des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 1605, Bernstrasse 13, lassen das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümer des Grundstücks Sigriswil-Grundbuchblatt Nr. 4593 lassen das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümer des Grundstücks Sigriswil-Grundbuchblatt Nr. 4593 lassen das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Oberhofen am Thunersee-Grundbuchblatt Nr. 397 (Lagebezeichnung: Oberhofen am Thunersee, Römistall) lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen. Verboten sind insbesondere jegliches ...
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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Oberhofen am Thunersee-Grundbuchblatt Nr. 397 (Lagebezeichnung: Oberhofen am Thunersee, Römistall) lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen. Verboten sind insbesondere jegliches ...
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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin der Grundstücke Steffisburg 1 (Steffisburg)-Gbbl. Nr. 1334, 2314 und 2371 (mit den Mehrfamilienhäusern Thunstrasse 56, 58 und 60a sowie Autoeinstellhalle Thunstrasse 60, 3612 Steffisburg) lässt hiermit – die Gebäude und Anlagen; – die ober- und unterirdischen ...
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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin der Grundstücke Steffisburg 1 (Steffisburg)-Gbbl. Nr. 1334, 2314 und 2371 (mit den Mehrfamilienhäusern Thunstrasse 56, 58 und 60a sowie Autoeinstellhalle Thunstrasse 60, 3612 Steffisburg) lässt hiermit – die Gebäude und Anlagen; – die ober- und unterirdischen ...
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Gerichtliches Verbot

Die Baurechtsberechtigte, Coop Mineraloel AG, des Grundstücks Heimberg Gbbl-Nr. 623 (Bernstrasse 196, 3627 Heimberg) lässt hiermit das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Baurechtsberechtigte, Coop Mineraloel AG, des Grundstücks Heimberg Gbbl-Nr. 623 (Bernstrasse 196, 3627 Heimberg) lässt hiermit das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstückes Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 852 lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.Verboten sind insbesondere das unbefugte Parkieren und das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art.Bestehende ...
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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstückes Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 852 lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.Verboten sind insbesondere das unbefugte Parkieren und das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art.Bestehende ...
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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstückes Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 852 lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstückes Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 852 lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstückes Hilterfingen-Grundbuchblatt Nr. 942 lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.Verboten sind insbesondere das unbefugte Parkieren und das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art.Bestehende ...
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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstückes Hilterfingen-Grundbuchblatt Nr. 942 lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.Verboten sind insbesondere das unbefugte Parkieren und das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art.Bestehende ...
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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Sigriswil-Gbbl. Nr. 597 an der Seestrasse 82/ 82a, 3654 Gunten, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.Verboten ist insbesondere das unbefugte Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen ...
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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Sigriswil-Gbbl. Nr. 597 an der Seestrasse 82/ 82a, 3654 Gunten, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.Verboten ist insbesondere das unbefugte Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen ...
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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Sigriswil-Gbbl. Nr. 597 an der Seestrasse 82/ 82a, 3654 Gunten, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Die Eigentümerin des Grundstücks Sigriswil-Gbbl. Nr. 597 an der Seestrasse 82/ 82a, 3654 Gunten, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstückes Hilterfingen-Grundbuchblatt Nr. 942 lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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Gerichtliches Verbot

Der Eigentümer des Grundstückes Hilterfingen-Grundbuchblatt Nr. 942 lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

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